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P F A R R V E R T R E T U N G   A B G E L E H N T 

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Aus dem Jahr 2006:

Pfarrvertretung durch die Kirchenleitung
abgelehnt

Fast neigt man ja dazu zu sagen: Alles andere wäre ein Wunder gewesen! Es gibt bestimmte Dinge, da kann man sich auf die Kirchenleitung voll verlassen!

Am 7. November 2005 hat die Mitgliederversammlung des EPiR einstimmig den Entwurf eines Pfarrvertretungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Text wurde der Kirchenleitung übersandt. Am 12. September 2006 verfasste Frau Rösgen als juristische Dezernentin in der Abteilung I im LKA ein Antwortschreiben, das die Ablehnung des Entwurfs durch die Kirchenleitung mitteilt.

In der Vergangenheit mussten wir immer schon einmal solche Nachrichten aus dem LKA an unsere Mitglieder übermitteln. Das haben wir kommentarlos getan, weil sich die Mitglieder unseres Pfarrvereins ihr eigenes Urteil bilden sollen. Das soll so nun auch hier wieder geschehen.

Bis auf die bissige Bemerkung in der Einleitung verzichten wir auf weitere Kommentare.

Peter Stursberg

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B E G R Ü N D U G   D E R   L A N D E S K I R C H E   Z U R   A B L E H N U N G 

Begründung der Ablehnung der Pfarrvertretung durch die Kirchenleitung

Dazu schreibt Frau Rösgen am 12.09.2006 an
den Vorsitzenden des Pfarrvereins:

Sehr geehrter Herr Maurer,
nach langer Erkrankung der Unterzeichnerin zu
Beginn des Jahres hat die Kirchenleitung erst
jetzt über den von Ihnen vorgelegten Entwurf
einer Regelung der Vertretung der Pfarrerinnen
und Pfarrer in der Evangelischen Kirche im
Rheinland entschieden.
Nach ausführlicher Diskussion der Sach- und
Rechtslage müssen wir Ihnen leider mitteilen,
dass die Kirchenleitung die von Ihnen vorgeschlagene
Regelung ablehnt.
Die Diskussionen im Rahmen der landessynodalen
Beratungen in den Jahren 1998 und 1999
sind Ihnen im Detail bekannt. Die Kirchenleitung
ist der Auffassung, dass sich im Hinblick
auf die dort ausführlich erörterten Diskussionsstränge
und Argumentationsweisen bis zum heutigen
Tag keine Veränderung ergeben hat.
Zu Ihren jetzigen Vorschlägen nehmen wir im
Einzelnen wie folgt Stellung:
1. Nr. I. 8 und 9 des Entwurfs (entspr. I, 1+2, d.
Red.)
Die Forderung ist bereits jetzt Realität, da dem
Pfarrverein die beabsichtigten Regelungen zur
Kenntnis gegeben werden. Eventuelle Stellungnahmen
fließen in die Vorlagen an die Ständigen
Ausschüsse und die Kirchenleitung ein.
2. Nr. I.10 des Entwurfs (entspr. I, 3)
Die Forderung wurde schon mehrfach erhoben.
Ihr ist bereits dadurch Rechnung getragen worden,
dass die Mitgliedschaft im Ständigen Kirchenordnungsausschuss
und im Ständigen Innerkirchlichen
Ausschuss ermöglicht worden ist.
Die Sicherung der Mitgliedschaft in weiteren
Ausschüssen wurde als nicht notwendig erachtet,
da mit den jetzt schon gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten
der Pfarrverein in ausreichender
Weise Gelegenheit hat, seine Argumentation
einzubringen. Zudem wird der Vorsitzende
des Vereins als Gast zu den Tagungen der
Landessynode eingeladen.
3. Nr. I.11 des Entwurfs (entspr. I, 4)
Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Versorgungskasse
ist durch die drastische Verkleinerung
des Gremiums nicht mehr möglich. Es
wurde die politische Entscheidung getroffen,
den Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium des
jetzt hauptamtlichen Vorstandes mit Personen
zu besetzen, die das finanzielle und wirtschaftliche
Handeln des Vorstandes aus der eigenen
Berufserfahrung heraus kompetent begleiten
können.
4. Nr. I. 12 und 13 des Entwurfs (entspr. I, 5+6)
Der Vorschlag widerspricht den Geschäftsordnungen
und festgelegten Ablauforganisationen
unserer Landeskirche.
5. Nr. I.14 des Entwurfs (entspr. I, 7)
Inhaltliche Beurteilung
Schon jetzt treffen sich Vertreterinnen und Vertreter
der Abteilung I mit Vorstandsmitgliedern
des Pfarrvereins in der Regel einmal jährlich.
Wird darüber hinaus Gesprächsbedarf von Seiten
des Pfarrvereins angezeigt, erfolgt
schnellstmöglich die Terminierung eines Gespräches.
6. Nr. II des Entwurfs
Die Institutionalisierung der Mitwirkung des
Pfarrvereins bei Personalangelegenheiten wird
generell zurückgewiesen. Schon jetzt sind Mitglieder
des Vorstandes des Pfarrvereins von
Betroffenen als Berater bzw. Beistand in Personalangelegenheiten
hinzugezogen worden.
Die Finanzierung der Mitwirkung des Pfarrvereins
durch die Landeskirche würde zudem diejenigen
Pfarrerinnen und Pfarrer benachteiligen,
die sich anderweitig vertreten bzw. beraten
lassen.
Mit freundlichen Grüßen Doris Rösgen



Präses wirbt für die Mitarbeitervertretung
Nachdem wir das Schreiben von Frau Rösgen
dokumentiert haben, zitieren wir aus einem Aufruf
des Präses unserer Landeskirche, Nikolaus
Schneider. Im Februar 2006 warb er damit bei
den beruflich Mitarbeitenden in unserer Landeskirche
für eine Beteiligung an den Wahlen
zur Mitarbeitendenvertretung. Die Antwort der
Kirchenleitung steht damit noch einmal in einem
ganz besonderen Licht! (Hervorhebungen
im Text d. d. Red.)
„...Die Mitarbeitervertretung ist die kirchengemäße
Form der Mitwirkung der Mitarbeitenden
in kirchlichen Dienststellen
. Durch die
Einbeziehung der Mitarbeitenden in die Entscheidungsprozesse
der Dienststellen nach den
Vorschriften des Mitarbeitervertretungsgesetzes
verwirklicht sich
unsere Vorstellung von
Dienstgemeinschaft
. Angesichts anstehender
schwieriger Strukturentscheidungen
, die auch
erhebliche Auswirkungen auf unsere Mitarbeitenden
haben, wird
diese Form der Beteiligung
immer wichtiger
.
Es muss deshalb alles getan werden, um die
Stellung der Mitarbeitervertretungen zu stärken.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine
starke Legitimation der gewählten Mitarbeitervertretung.
Deshalb ist eine hohe Wahlbeteiligung
von besonderer Bedeutung. ...
Die Dienststellenleitungen bitte ich, die Wahlen
zur Mitarbeitervertretung nach ihren Möglichkeiten
zu unterstützen und vertrauensvoll
mit den gewählten Mitarbeitervertretern zusammenzuarbeiten
.
Dies kann für die anstehenden
strukturellen Herausforderungen in allen
Bereichen nur
förderlich sein.
Mitarbeitervertreterin oder Mitarbeitervertreter
zu sein bedeutet, eine
hohe Verantwortung für
die anderen Mitarbeitenden
, aber auch für die
Dienststelle und unsere Kirche im Ganzen zu
übernehmen.
Eine solche Tätigkeit benötigt viel
innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem
Liebe zu den Menschen
. Mein Dank gilt
allen denjenigen, die sich bereits in der Vergangenheit
in der Mitarbeitervertretung engagiert
haben. Genauso dankbar nehme ich die
Bereitschaft, sich für das Amt einer Mitarbeitervertreterin/
eines Mitarbeitervertreters zur Verfügung
zu stellen, auf. ...
Den Dienststellenleitungen
wünsche ich, dass sie gut mit ihren
Mitarbeitervertretungen zusammenarbeiten.
Das wird dazu beitragen, die anstehenden
Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen
.“
Quelle: www.ekir.de/ekir/33776_38950.php


 


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