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Pfarrvertretung

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Die Pfarrvertretung ist jetzt auch mit einer eigenen Homepage vertreten:

http://www.ekir.de/pfarrvertretung/index.php



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S Y N O D E   2 0 0 9 :   P F A R R V E R T R E T U N G S G E S E T Z 

Ausführliche Reaktionen zum neuen, im Landeskirchenamt entworfenen und auf der Synode verbesserten und beschlossenen Gesetz zur Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Rheinischen Kirche werden im nächsten "Info"-Brief Nr. 15 erscheinen, der für Ende Mai / Anfang Juni 2009 geplant ist.

Die Presseerklärung vom 16.1.2009
http://www.ekir.de/ekir/52210_52699.php
gibt das beschlossene Gestz nicht in allen Einzelheiten korrekt wieder. Das komplizierte Wahlverfahren mit sieben Stimmbezirken ist nicht beschlossen worden.



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E I N   L A N G E R   W E G   . . . 

Ein Dokument des jahrelangen Engagements des Pfarrvereins für eine Pfarrvertretung:

Pfarrvertretung auch im Rheinland nötig?

Es ist ganz selbstverständlich, daß alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ordiniert oder nicht ordiniert, zusammen mit den Mitgliedern der leitenden Organe zu einer Dienstgemeinschaft gehören. Gut und richtig ist es, daß es für die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein Mitarbeitervertretungsgesetz gibt. Um so bedauerlicher ist es, daß es immer noch keine geregelte Pfarrervertretung in unserer Landeskirche gibt.
Ein immer wieder gehörtes schlechtes Gegenargument, die Vertretung der Pfarrerschaft fände doch in den Gremien statt, schließlich sind die Pfarrer und Pfarrerinnen z.B. geborene Mitglieder in den Presbyterien, läßt sich schnell entkräften. Zum einen müßte dies auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelten, denn sie befinden sich als sogenannte Mitarbeiterpresbyter auch in den wichtigsten Gremien, wenn auch mit eingeschränkten Kompetenzen. Zum anderen und das ist viel wichtiger: Pfarrer und Pfarrerinnen sitzen in den Gremien gerade nicht um der eigenen Interessen willen, sondern haben primär an die Belange der Gemeinden zu denken.
Es ist einfach unangenehm und peinlich, insbesondere in einer Gemeinde mit nur einer Pfarrstelle, für sich selbst Anträge zu stellen.
Es muß aber somit einen Ort geben, an dem über die Rechte und Pflichten gerade in einer gewissen Unabhängigkeit von gemeindlichen Gremien und in einem gewissen Gegenüber zu ihnen über die Rechte und Pflichten nachgedacht werden kann. Ganz sicher sollen dadurch nicht Gegensätze aufgebaut werden, sondern aus einer anderen Perspektive heraus kann so kompetent, mitverantwortlich und sachdienlich am Pfarrbild gearbeitet werden. Von diesem Ort aus können dann die Ansichten und Einsichten profiliert von der dann anerkannten Pfarrvertretung eingebracht werden. Die einzelnen Gremien haben auf diese Weise legitime Ansprechpartner.
Wenn man auch nicht hoch genug vom Pfarramt und Pfarrdienst denken kann, muß man doch auch akzeptieren, daß das Pfarramt und der Pfarrdienst eine Berufsperspektive in der modernen Gesellschaft hat und haben muß, die, wenn auch mit hohen moralischem Anspruch, und das soll durchaus so bleiben, doch in etwa mit gleichrangigen Berufen vergleichbar sein muß. Andernfalls drängt man den Pfarrberuf in einen Anachronismus und macht die Gemeinden zu kopflosen Gebilden, in denen nicht mehr mit der gewünschten Qualität theologisches Wissen und Kultur als Beitrag zur Gesellschaft weitergegeben werden können.
Presbyter und Presbyterinnen, Synodale und Landessynodale müssen auch von den Pfarrern und Pfarrerinnen in kompetenter Vertretung über den ganzen Umfang des Pfarrberufes aufgeklärt werden können, ansonsten kann man es ihnen auch nicht verdenken, wenn sie z.B. bei Gehaltsfragen, Pfarrhausrichtlinien, Abberufungen und Nachwuchsförderung allein von ihren eigenen Berufserfahrungen her diskutieren und entscheiden.
Gerade in einer Zeit, in der die Geisteswissenschaften in unserer Gesellschaft immer mehr beschnitten werden und der Individualismus und Egoismus die notwendigen Beziehungen der Menschen untereinander bedrohen, hat die Kirche um so mehr die Aufgabe, ihren akademischen Stand zu wahren und in gewissem Sinne ein Kontrapunkt zu sein zu den negativen Prozessen. Gerade dann aber ist es wichtig, daß Pfarrkollegien, und hier bietet sich der Pfarrverein geradezu an, kollegialen Austausch pflegen und eine Stimme, sprich Vertretung haben, um sich auf den verschiedenen Ebenen mit deutlichem Beitrag einzubringen und ein vertrauenerweckender und erkennbarer Partner zu sein.
Obwohl es schon seit 1997 Richtlinien des Rates der EkiD zur Regelung der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer gibt, stehen wir in der Rheinischen Kirche hier noch am Anfang, aber an einem hoffnungsvollen Anfang, denn wir wollen dieses Thema in Kürze mit der Kirchenleitung ansprechen.
Asta Brants (Stand: 2.6.2007)

Entwurf für ein Gesetz


 


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